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Musikgarten

Für Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren in Begleitung eines Elternteils

Aufbauend auf der Erkenntnis, wie wichtig eine frühmusikalische Förderung für die Entwicklung eines Kindes ist, bietet die Kreismusikschule Ostholstein für Kinder, die noch zu jung für den Kindergarten sind, das Unterrichtsprogramm „Musikgarten“ an. Gemeinsam mit einem Eltern- oder Großelternteil wird hier gesungen, getanzt, auf elementaren Instrumenten gespielt und die Kleinen können die Erfahrung sammeln, wie viel Spaß Musik machen kann.

Inhalt

Der Musikgarten ist der Beginn einer Entdeckungsreise in die Welt der Musik.
Mit allen Sinnen werden Töne selbst gemacht, gehört, gelauscht, am Körper gespürt und durch den Klangraum geschickt. Wir wollen schon früh die Freude und den Mut für den eigenen musikalischen Ausdruck fördern und stärken.
Ebenso lernen und wiederholen wir gemeinsam mit den Kindern Lieder, Verse, Finger- und Bewegungsspiele.

Die Musikgartenkurse gliedern sich in 3 Unterrichtsabschnitte von jeweils 16 Unterrichtsstunden.
Nach der Beendigung eines Abschnitts kann somit ein Folgekurs belegt werden, bis die 3 Abschnitte durchlaufen sind.

Dozentinnen/ Dozenten und Unterrichtsorte

Das Fach Musikgarten wird derzeit von unseren Dozentinnen Yelena Wischerath und Angelika Thiedeitz in den Schulorten Eutin und Neustadt in Holstein unterrichtet.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt über das  Anmeldeformular. Ohne eine Anmeldung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht zulässig.

Wollen Sie einen Folgekurs belegen, so ist eine erneute Anmeldung mit Anmeldeformular erforderlich. Auf dieser ist dann neben dem Punkt "Musikgarten" das Wort "Folgekurs" zu vermerken. Ein gesondertes Folgekurs-Anmeldeformular gibt es nicht.

Hinweis:

  1. Die Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge der Ameldung.
  2. Es gibt keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung für Kinder, die bereits einen Kurs belegt haben.
  3. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass befreundete Kinder gemeinsam an einem Kurs teilnehmen können.

Kosten

Ein Musikgartenkurs kostet einmalig 65,00 EUR für 16 Unterrichtsstunden. Für einen Folgekurs werden wieder 65,00 EUR für weitere 16 Unterrichtsstunden fällig.

Probezeit und Kündigung

Die ersten drei Unterrichtsstunden seit Aufnahme gelten als Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziff. 6.1 gekündigt werden. Hierfür reicht es, eine kurze E-Mail oder einen Brief zu schicken. In diesem Fall wird ein anteiliger Betrag für drei erteilte Unterrichtsstunden fällig.

Wenn Sie nicht innerhalb der Probezeit kündigen, kann das Unterrichtsangebot vor Kursende nicht gekündigt werden. Lediglich eine außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund wäre möglich, dieser ist dann in der Kündigung anzugeben. Die Kündigung muss in diesem Fall ebenfalls per E-Mail oder Brief erfolgen.