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Musikalische Früherziehung

Für Kinder von 4-6 Jahren

Ziel der Musikalischen Früherziehung ist es, die Freude an der Musik und den Spaß am eigenen Improvisieren und Musizieren bei Kindern im Vorschulalter zu wecken. Dabei werden Grundphänomene der Musik und erste Kenntnisse der Musiklehre vermittelt.

Inhalt

Singen, Tanzen und Basteln: Im ersten Jahr lernen die Kinder grundlegende musikalische Ausdrucksformen wie Lieder und Sprechverse. Ebenso werden Instrumente und Körperklänge erforscht sowie szenische Darstellungen und aktives Musikhören vermittelt. Instrumente wie z.B. Rasseln werden selber gebastelt und verwendet.

Im zweiten Jahr werden diese Inhalte vertieft und weiterentwickelt. Notationsformen und Instrumentenkunde sind ebenfalls Inhalte des Kursus. Die Fachlehrerin bringt z. B. eine Violine, Gitarre oder Trompete mit, welche die Kinder dann kurz ausprobieren dürfen.

Ein Kurs in der Musikalischen Früherziehung dauert 2 Jahre und wird nach Ablauf dieser 2 Jahre vom Büro der Kreismusikschule beendet. Durchlaufen Sie den Kurs komplett, ist also am Ende keine Kündigung erforderlich.

Der Kurs wird begleitet von Kinderheften, welche halbjährlich von der Lehrkraft an die Schüler ausgegeben werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt über das Anmeldeformular der Kreismusikschule. Ohne eine Anmeldung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht zulässig.

Kosten

Die Kosten des Unterrichts belaufen sich auf monatlich 21,00 EUR. Bei der Aufnahme wird zusätzlich eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.

Für die Kinderhefte wird jeweils ein Betrag von 12,50 EUR fällig; dieser wird separat in Rechnung gestellt.

Probezeit und Kündigung

Die ersten vier Unterrichtsstunden seit Aufnahme gelten als Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziff. 6.1 gekündigt werden. Hierfür reicht es, eine kurze E-Mail oder einen Brief zu schicken. In diesem Fall wird nur die Anmeldegebühr fällig, jedoch keine Unterrichtsgebühr.

Wenn Sie nicht innerhalb der Probezeit kündigen, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende. Die Kündigung muss ebenfalls per E-Mail oder Brief erfolgen und kann bis zum Kündigungsdatum jederzeit von Ihnen zurückgenommen werden.