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12.01.2022

Neue Corona-Regelungen ab dem 12.01.2022

Aufgrund der neuen Landesverordnung gelten ab dem 12. Januar 2022 neue Corona-Regelungen für den Musikschulunterricht:

Der Präsenzunterricht kann grundsätzlich wie folgt fortgeführt werden.

Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht ist gestattet. Das Abstandsgebot von 1,5m wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Es besteht im Unterricht keine Maskenpflicht, angesichts der steigenden Inzidenzen empfehlen wir jedoch wenn möglich trotzdem eine Maske zu tragen.

Partner-/Gruppenunterricht (ab 2 Schüler/innen plus Lehrkraft) ist weiterhin gestattet. Der Gebrauch von Blasinstrumenten im Partner-/Gruppenunterricht ist nach § 5 Absatz 4 jedoch untersagt. Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Gruppenunterricht, auch beim Singen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Die Einschränkungen für die Bläser im Partner-/Gruppenunterricht gelten nach § 12a Absatz 1, Satz 2 nicht für Veranstaltungen bzw. Bildungsangebote für die Studienvorbereitende Ausbildung an den Musikschulen.

Unsere Lehrkräfte wurden hierüber bereits informiert und gebeten, mit Eltern und SchülerInnen in Kontakt zu treten und sich ggfs. weiter abzustimmen.

Die Änderungen werden auch auf den Social Media-Kanälen bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Kreismusikschulbüros gerne zur Verfügung.