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15.04.2020

Kreismusikschule freut sich über Spendenbereitschaft

Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Musikschüler/innen und ihren Eltern, welche gerne auf die angekündigte Erstattung der Musikschulgebühren bzw. die Aussetzung der Gebührenerhebung im Mai aufgrund des bisherigen Unterrichtsausfalles verzichten würden. Diese Unterstützung freut uns sehr! Leider können wir jedoch aus finanztechnischen Gründen und auch wegen des nötigen zeitigen Vorlaufes keine einzelnen Gebührenzahler aus der Erstattung herausnehmen. Es ist jedoch selbstverständlich möglich, die erstattete Musikschulgebühr der Kreismusikschule zu spenden. Für die derzeitige nicht einfache finanzielle Situation der Musikschule wäre dieses eine große Hilfe und für alle Lehrkräfte und das Kreismusikschulbüro eine Bestätigung ihrer engagierten Arbeit. Wir sagen jetzt schon all jenen ein herzliches Dankeschön, die sich für eine Spende entscheiden.

Eine Spendenüberweisung ist möglich auf das Konto der Kulturstiftung Ostholstein bei der Sparkasse Holstein, IBAN DE 30 2135 22 40 0134 9704 58, BIC NOLADE21HOL, Verwendungszweck: 2630.41480005. Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist möglich.

Quelle: Kreismusikschule Ostholstein